Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.1987

Geschäftszahl

83/08/0128

Rechtssatz

Ausführungen zur Abgrenzung WERKVERTRAG - DIENSTVERTRAG (Büromaschinenmechaniker: Annahme der Beschäftigung in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ungeachtet eines abgeschlossenen "Werkvertrages").