Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1985

Geschäftszahl

83/08/0033

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0547/53 E 17. Februar 1954 VwSlg 3305 A/1954 RS 1

Stammrechtssatz

Unter dem Begriff "Beschäftigung" im Paragraph 11, Absatz eins, AlVG ist eine mit einem Arbeitseinkommen verbundene Tätigkeit zu verstehen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob diese Tätigkeit auf einem Dienstverhältnis beruht oder nicht.