Verwaltungsgerichtshof
27.09.1984
83/08/0023
Die Rechtsauffassung, die Bindung eines Geschäftsführers einer GmbH an Beschlüsse der Generalversammlung stelle schlechthin keine für die Beurteilung der persönlichen Abhängigkeit des Geschäftsführers relevante Weisungsgebundenheit dar, ist rechtsirrig (Hinweis E 20.5.1980, 2397/79, VwSlg 10140 A/1980).