Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1984

Geschäftszahl

83/08/0023

Rechtssatz

Die Rechtsauffassung, die Bindung eines Geschäftsführers einer GmbH an Beschlüsse der Generalversammlung stelle schlechthin keine für die Beurteilung der persönlichen Abhängigkeit des Geschäftsführers relevante Weisungsgebundenheit dar, ist rechtsirrig (Hinweis E 20.5.1980, 2397/79, VwSlg 10140 A/1980).