Verwaltungsgerichtshof
08.05.1984
83/07/0312
Die Vorschreibung von Kosten der Waldaufsicht durch die zuständige Gemeinde gemäß Paragraph 7, Absatz 5, TWO ist verfassungsrechtlich gedeckt (Hinweis auf VfGH 22.9.1983, B 643/81, und die dort angeführte Vorjudikatur).