Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.05.1984

Geschäftszahl

83/07/0312

Rechtssatz

Die Vorschreibung von Kosten der Waldaufsicht durch die zuständige Gemeinde gemäß Paragraph 7, Absatz 5, TWO ist verfassungsrechtlich gedeckt (Hinweis auf VfGH 22.9.1983, B 643/81, und die dort angeführte Vorjudikatur).