Verwaltungsgerichtshof
18.09.1984
83/07/0244
Nicht nur die konsenslose Herbeiführung eines einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen Zustandes stellt iSd Paragraph 138, Absatz eins, WRG eine Übertretung von Bestimmungen dieses Gesetzes dar, sondern auch die Aufrechterhaltung und Nutzung eines solcherart geschaffenen Zustandes.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
83/07/0245