Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.1984

Geschäftszahl

83/07/0244

Rechtssatz

Nicht nur die konsenslose Herbeiführung eines einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürftigen Zustandes stellt iSd Paragraph 138, Absatz eins, WRG eine Übertretung von Bestimmungen dieses Gesetzes dar, sondern auch die Aufrechterhaltung und Nutzung eines solcherart geschaffenen Zustandes.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

83/07/0245