Verwaltungsgerichtshof
10.04.1984
83/07/0122
Auch einer Kollegialbehörde, der fachkundige Mitglieder angehören, ist es nach dem Gesetz nicht verwehrt, zur Ermittlung des Sachverhaltes einen (Amtssachverständigen) Sachverständigen beizuziehen.
Vorgeschichte:
81/07/0138 E 6. Juli 1982;