Verwaltungsgerichtshof
20.09.1983
83/07/0021
GRS wie 83/07/0019 E 20. September 1983 VwSlg 11148 A/1983 RS 3
Das als absolute Größe zu verstehende Merkmal "Großprojekt in bauwirtschaftlicher Hinsicht" gebietet eine umfassende, dh städtische und ländliche Bereiche des Bundesgebietes gleichermaßen miteinbeziehende Betrachtungsweise.