Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1983

Geschäftszahl

83/07/0019

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0842/65 E 23. September 1965 VwSlg 6766 A/1965 RS 1

Stammrechtssatz

Einem Ortsaugenschein sind die Parteien des Verfahrens nur dann beizuziehen, wenn ohne Anwesenheit derselben eine einwandfreie Sachverhaltsfeststellung nicht möglich ist.