Verwaltungsgerichtshof
03.05.1984
83/06/0241
Ausführungen zur Frage, ob eine von der Berufungsbehörde nicht übernommene Bescheidauflage im fortgesetzten Verfahren - nach Behebung des Berufungsbescheides durch die Aufsichtsbehörde - Gegenstand des neuerlichen Berufungsbescheides sein kann.