Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.05.1984

Geschäftszahl

83/06/0241

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, ob eine von der Berufungsbehörde nicht übernommene Bescheidauflage im fortgesetzten Verfahren - nach Behebung des Berufungsbescheides durch die Aufsichtsbehörde - Gegenstand des neuerlichen Berufungsbescheides sein kann.