Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1983

Geschäftszahl

83/06/0109

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0273/74 B 18. November 1974 VwSlg 8708 A/1974 RS 1

Stammrechtssatz

Zustimmung bedeutet den Verzicht auf Einwendungen; die Präklusionsfolgen treten auch in diesem Fall ein. - Ein Widerruf einer bei einer mündlichen Verhandlung abgegebenen, als Zustimmung aufzufassende Erklärung durch einen ordnungsgemäß geladenen Verhandlungsteilnehmer ist rechtlich wirkungslos.