Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.1983

Geschäftszahl

83/06/0090

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1914/79 E 20. November 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Aus den Bestimmungen des BauG läßt sich ein subjektiv-öffentliches Recht eines an einer Verkehrsfläche (hier: Weg) angrenzenden Grundstückseigentümers auf Gewährleistung einer geeigneten Zufahrt zu seinem Grundstück nicht ableiten. (hier: Einwendungen gegen die Errichtung einer Einfriedungsmauer)