Verwaltungsgerichtshof
06.10.1983
83/06/0090
GRS wie 1914/79 E 20. November 1980 RS 1
Aus den Bestimmungen des BauG läßt sich ein subjektiv-öffentliches Recht eines an einer Verkehrsfläche (hier: Weg) angrenzenden Grundstückseigentümers auf Gewährleistung einer geeigneten Zufahrt zu seinem Grundstück nicht ableiten. (hier: Einwendungen gegen die Errichtung einer Einfriedungsmauer)