Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.1983

Geschäftszahl

83/06/0090

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3112/79 E VS 3. Dezember 1980 VwSlg 10317 A/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Die Berufung eines präkludierten Nachbarn ist nicht zurückzuweisen, sondern abzuweisen (Abgehen von E VS 26.9.1961, 33/60 VwSlg 5621 A/1961). Die Berufungsbehörde darf jedoch eine Prüfungsbefugnis nur in jenem Bereiche ausüben, in dem keine Präklusion eintreten konnte, etwa bei der Frage der Zuständigkeit der Unterinstanz (Hinweis E 25.3.1968, 1026/67, VwSlg 7319 A/1968).