Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1983

Geschäftszahl

83/06/0067

Rechtssatz

Die Einwendung, eine wasserrechtliche Bewilligung für die Trinkwasserversorgung sei zu erwirken, begründet kein subjektiv öffentliches Recht des Nachbarn.