Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1983

Geschäftszahl

83/06/0055

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0167/71 E 27. September 1971 VwSlg 8070 A/1971 RS 7

Stammrechtssatz

Die Verfahrensvorschriften dienen lediglich der Sicherung einer auf ausreichenden Grundlagen beruhenden Entscheidung, die prozessualen Rechte eines Nachbarn reichen somit nicht weiter als die ihm durch das Gesetz gewährleistete Sphäre materieller Rechte.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

83/06/0056