Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1983

Geschäftszahl

83/06/0002

Rechtssatz

Ein Auftrag nach Paragraph 41, Absatz 2, Tiroler BauO kann in einem (gemeinsamen) Bescheid erteilt werden, in welchem auch über ein Ansuchen um Benützungsbewilligung (Paragraph 43, Tiroler BauO) entschieden wird.