Verwaltungsgerichtshof
28.04.1983
83/06/0002
Ein Auftrag nach Paragraph 41, Absatz 2, Tiroler BauO kann in einem (gemeinsamen) Bescheid erteilt werden, in welchem auch über ein Ansuchen um Benützungsbewilligung (Paragraph 43, Tiroler BauO) entschieden wird.