Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1983

Geschäftszahl

83/06/0002

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0338/56 E 30. September 1958 RS 2

Stammrechtssatz

Ein allfälliger Mangel des Parteiengehörs im Verfahren erster Instanz wird durch die im Berufungsverfahren mit der Berufung gegebene Möglichkeit der Stellungnahme saniert.