Verwaltungsgerichtshof
06.12.1983
83/05/0201
Die Frage, ob einem Bauansuchen sämtliche Miteigentümer zugestimmt haben, berührt nicht die Rechtssphäre des Nachbarn (Hinweis auf das zur Tir BauO ergangene E 27.6.1979, 2433/77).