Verwaltungsgerichtshof
20.03.1984
83/05/0137
Im Rahmen des baubehördlichen Bewilligungsverfahrens sind jene Immissionen, die auf öffentlichen Verkehrsflächen auftreten, nicht zu berücksichtigen (Hinweis E 17.5.1979, 1534/78, VwSlg 9845 A/1979 erg zu BauO NÖ).