Verwaltungsgerichtshof
20.03.1984
83/05/0137
GRS wie 2780/80 E 16. Februar 1982 RS 3
Ein zu der mitbeteiligten Gemeinde in einem Dienstverhältnis stehender Gemeindearzt ist als ein den Gemeindebehörden im Sinne des Paragraph 52, Absatz eins, AVG 1950 beigegebener Amtsachverständiger anzusehen.