Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.09.1983

Geschäftszahl

83/05/0097

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0651/70 E 27. Oktober 1970 VwSlg 7896 A/1970 RS 1

Stammrechtssatz

Hat die Aufsichtsbehörde im Verfahren über eine Vorstellung wesentliche Verfahrensmängel des Verfahrens vor den Gemeindebehörden nicht wahrgenommen, dann ist der Vorstellungsbescheid selbst dann - auch zwar wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts - aufzuheben, wenn in der Beschwerde bezüglich die Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften mit der Begründung beantragt wurde, die Aufsichtsbehörde hätte es unterlassen, die nötigen Ergänzungen des Sachverhaltes und eigene Ermittlungen vorzunehmen. (Hinweis auf E vom 24.2.1969, Zl. 0906/67)