Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1985

Geschäftszahl

83/05/0055

Rechtssatz

Ausführungen wonach die in einer Erledigung - die nicht als

"Bescheid" bezeichnet wurde - enthaltene Wendung "kann ... nicht

entsprochen werden" die Zweifel am fehlenden Bescheidcharakter

nicht ausräumen kann, wenn diese Wendung im Gesamtzusammenhang

(mit Ausdruck "wird ... mitgeteilt") gesehen wird (Hinweis B VS

15.12.1977, 0934/73, VwSlg 9458 A/1977).