Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.06.1983

Geschäftszahl

83/05/0035

Rechtssatz

Präkludierte Einwendungen können im Verfahren vor der Berufungsbehörde, der Vorstellungsbehörde und vor dem VwGH nicht mehr Gegenstand einer meritorischen Prüfung sein (Hinweis E 12.9.1966, 0314/66, VwSlg 6980 A/1966).