Verwaltungsgerichtshof
27.03.1984
83/05/0021
Der Nachbar besitzt keinen Rechtsanspruch darauf, dass das Bauvorhaben sämtlichen baurechtlichen Bestimmungen entspricht, sondern er kann mit Erfolg nur geltend machen, dass durch die Erteilung der Baubewilligung eine Bestimmung des Gesetzes verletzt werde, welche (auch) dem Schutz der Nachbarn dient (Hinweis E 16.9.1980, 0137/80).