Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.1984

Geschäftszahl

83/05/0021

Rechtssatz

Der Nachbar besitzt keinen Rechtsanspruch darauf, dass das Bauvorhaben sämtlichen baurechtlichen Bestimmungen entspricht, sondern er kann mit Erfolg nur geltend machen, dass durch die Erteilung der Baubewilligung eine Bestimmung des Gesetzes verletzt werde, welche (auch) dem Schutz der Nachbarn dient (Hinweis E 16.9.1980, 0137/80).