Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1985

Geschäftszahl

83/04/0282

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/04/0116 E 12. März 1982 RS 5

Stammrechtssatz

Das Merkmal "Gefährdung der Gesundheit" ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff. Ein entscheidender Ansatzpunkt für seine Auslegung ergibt sich aus der Unterscheidung zwischen der Gefährdung der Gesundheit der Nachbarn und der Belästigung der Nachbarn. Dem entsprechend ist die Gefährdung der Gesundheit eine Einwirkung auf den menschlichen Organismus, deren Art und Nachhaltigkeit über eine bloße Belästigung hinausgeht. Der Abgrenzung ist von der Behörde IM RECHTSBEREICH jeweils unter Heranziehung von dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Sachverständigenaussagen vorzunehmen.