Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1983

Geschäftszahl

83/04/0249

Rechtssatz

Das "Artenschutzgesetz" Bundesgesetzblatt Nr 189 aus 1982,) stützt sich auf den Kompetenztatbestand "Warenverkehr und Viehverkehr mit dem Ausland" (Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 2, B-VG). Der Straftatbestand des Paragraph 12, Absatz eins, Artenschutzgesetz samt dem im Absatz 2 dieser Bestimmung vorgesehenen Vorfall ist daher im Bereich des Bundes zu vollziehen (Unzuständigkeit der Landesregierung).