Verwaltungsgerichtshof
14.02.1984
83/04/0230
Wird ein zunächst in Rechtskraft erwachsener gewerbebehördlicher Betriebsanlagengenehmigungsbescheid durch ein auf Grund einer Beschwerde ergangenes Erkenntnis nach Paragraph 42, Absatz 2, VwGG 1965 aufgehoben, kann ein vor dem zunächst in Rechtskraft erwachsenen, gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsbescheid rechtskräftig gewordenes Straferkenntnis die tatbestandsmäßige Grundlage für eine Maßnahme im Sinne des Paragraph 360, Absatz eins, GewO 1973 bilden (Hinweis E 31.10.1978, 1785/78, 1786/78, 1787/78).