Verwaltungsgerichtshof
18.11.1983
83/04/0154
GRS wie 0842/65 E 23. September 1965 VwSlg 6766 A/1965 RS 1
Einem Ortsaugenschein sind die Parteien des Verfahrens nur dann beizuziehen, wenn ohne Anwesenheit derselben eine einwandfreie Sachverhaltsfeststellung nicht möglich ist.