Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.1983

Geschäftszahl

83/04/0154

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0842/65 E 23. September 1965 VwSlg 6766 A/1965 RS 1

Stammrechtssatz

Einem Ortsaugenschein sind die Parteien des Verfahrens nur dann beizuziehen, wenn ohne Anwesenheit derselben eine einwandfreie Sachverhaltsfeststellung nicht möglich ist.