Verwaltungsgerichtshof
18.11.1983
83/04/0154
GRS wie 0928/66 E 9. Dezember 1966 VwSlg 7036 A/1966 RS 2
Durch die Nichtbeachtung von Anordnungen, die lediglich die äußere Form der von der Behörde zu verwendenden Formulare betrifft, kann niemand in seinem Recht verletzt sein.