Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.1983

Geschäftszahl

83/04/0154

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0928/66 E 9. Dezember 1966 VwSlg 7036 A/1966 RS 2

Stammrechtssatz

Durch die Nichtbeachtung von Anordnungen, die lediglich die äußere Form der von der Behörde zu verwendenden Formulare betrifft, kann niemand in seinem Recht verletzt sein.