Verwaltungsgerichtshof
14.10.1983
83/04/0103
GRS wie 0652/79 E 26. Juni 1981 RS 2
Hält der ärztliche Sachverständige eine Beschränkung des Betriebes in zeitlicher Hinsicht für ausreichend, um eine Gefährdung der Gesundheit der Nachbarn auszuschließen, dann hat er hiefür die - fachlichen - Gründe darzulegen.