Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.10.1983

Geschäftszahl

83/04/0103

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0652/79 E 26. Juni 1981 RS 2

Stammrechtssatz

Hält der ärztliche Sachverständige eine Beschränkung des Betriebes in zeitlicher Hinsicht für ausreichend, um eine Gefährdung der Gesundheit der Nachbarn auszuschließen, dann hat er hiefür die - fachlichen - Gründe darzulegen.