Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.02.1985

Geschäftszahl

83/04/0054

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1966/77 E 15. März 1979 RS 2

Stammrechtssatz

Die Gewerbebehörde hat ohne Bindung an einen Baubewilligungs- oder Benützungsbewilligungsbescheid der Baubehörde nach den Vorschriften der Gewerbeordnung jene Maßnahmen zu treffen, die dem Umstand entspringen, daß die Räumlichkeiten (einer gewerblichen Betriebsanlage) dem Gewerbebetrieb dienen (Hinweis auf E des VwGH vom 16.10.1972, Zl. 0522/68, VwSlg 8297/A, sowie E des VfGH vom 19.3.1956, Slg 2977, 3.7.1965, Slg. 5024)