Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.01.1984

Geschäftszahl

83/03/0353

Rechtssatz

Die Rechtsmittelbelehrung entspricht dem Gesetz, wenn sie den HINWEIS auf das Erfordernis eines begründeten Berufungsantrages im Falle der Erhebung einer schriftlichen oder telegraphischen Berufung enthält.