Verwaltungsgerichtshof
30.11.1983
83/03/0215
Grundsätzliche Ausführungen zu Paragraph 55, Absatz 2, Slbg JagdG in Verbindung mit Absatz 5 und den Abschussrichtlinien insbesondere zur Frage, wie die Behörde vorzugehen hat, wenn sie vom Antrag des Jagdinhabers abweichend den Abschussplan von Amts wegen festzusetzen gedenkt.
ECLI:AT:VWGH:1983:1983030215.X03