Verwaltungsgerichtshof
30.11.1983
83/03/0215
Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken des VwGH gegen Paragraph 55, Absatz 3, Slbg JagdG, wonach gegen Bescheide der Bezirkshauptmannschaft kein weiteres ordentliches Beweismittel zulässig ist.
ECLI:AT:VWGH:1983:1983030215.X01