Verwaltungsgerichtshof
01.02.1984
83/03/0189
Die nach Paragraph 20, Absatz eins, zweiter Satz verbotene zu hohe Geschwindigkeit muss im Spruch nicht ziffernmäßig angegeben werden, wenn nur die Kausalität dieser Geschwindigkeit zur Beschmutzung im Spruch festgehalten ist (Hinweis E 17.4.1978, 1629/77 - Übertretung nach Paragraph 9, Absatz 2, StVO).