Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1985

Geschäftszahl

83/03/0116

Rechtssatz

Bloße Vorhalte von Berichten aus Fernsehen und Tageszeitungen, Ladungen ohne Hinweise auf das konkrete Thema, Bezeichnung der Tat bei Vernehmungen mit "Verdacht der Übertretung des JagdG", wobei auch den Protokollen nicht entnommen werden kann, welche bestimmten Vorwürfe erhoben werden, sind keine tauglichen, die Verjährung verhindernden Verfolgungshandlungen (Hinweis E 3.3.1982, 81/03/0055).