Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1985

Geschäftszahl

83/03/0116

Rechtssatz

Eine taugliche Verfolgungshandlung im Sinne des Paragraph 32, Absatz eins, VStG liegt nur dann vor, wenn sie eine bestimmte Übertretung zum Gegenstand hat.