Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1984

Geschäftszahl

83/02/0512

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0093/67 E 6. November 1967 VwSlg 7211 A/1967 RS 3

Stammrechtssatz

Der Umstand, daß der Lenker eines KFZ aus dem Munde stark nach Alkohol (Wein) riecht, berechtigt das Sicherheitswacheorgan, einen durch Alkohol beeinträchtigten Zustand zu vermuten und den Alkotest zu verlangen.