Ausführungen zur Ermessensüberschreitung bei Verhängung einer Geldstrafe von S 1000.- wegen einer Übertretung nach § 24 Abs 1 lit a StVO 1960.Ausführungen zur Ermessensüberschreitung bei Verhängung einer Geldstrafe von S 1000.- wegen einer Übertretung nach Paragraph 24, Absatz eins, Litera a, StVO 1960.