Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1984

Geschäftszahl

83/02/0404

Rechtssatz

Ausführungen zur Ermessensüberschreitung bei Verhängung einer Geldstrafe von S 1000.- wegen einer Übertretung nach Paragraph 24, Absatz eins, Litera a, StVO 1960.