Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1984

Geschäftszahl

83/02/0334

Rechtssatz

Eine Bestrafung nach Paragraph 4, Absatz 2, StVO 1960 hat zur Voraussetzung, dass dem Beschuldigten die bei einem Unfall erlittenen Verletzungen eines Unfallsbeteiligten bewusst waren oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätten bewusst sein müssen (Hinweis E 19.5.1969, 0062/69, VwSlg 7570 A/1969, E 5.12.1977, 2011/77, VwSlg 9449 A/1977).