Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.12.1983

Geschäftszahl

83/02/0197

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0148/71 E 24. November 1971 RS 5

Stammrechtssatz

Mit der bloßen Behauptung, ortsabwesend gewesen zu sein, kann das Zutreffen der Voraussetzungen des Paragraph 23, Absatz 7, AVG nicht dargetan werden.