Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1983

Geschäftszahl

83/02/0103

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Rechtmäßigkeit der Entfernung eines auf einer Straße vom Liegenschaftseigentümer aufgestellten Zaunes im Wege behördlicher Zwangsgewalt.