Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.1984

Geschäftszahl

83/01/0279

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen die Bestimmung des Paragraph 4, Absatz eins, steht erst nach Ablauf von 24 Stunden nach Eintreffen des Gastes unter Strafsanktion.