Ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 4 Abs 1 steht erst nach Ablauf von 24 Stunden nach Eintreffen des Gastes unter Strafsanktion.Ein Verstoß gegen die Bestimmung des Paragraph 4, Absatz eins, steht erst nach Ablauf von 24 Stunden nach Eintreffen des Gastes unter Strafsanktion.