Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.1985

Geschäftszahl

83/01/0073

Rechtssatz

Träger des Interventionsrechtes ist nach Paragraph 90, ArbVG nicht das einzelne Betriebsratsmitglied, sondern der Betriebsrat als Kollegialorgan.