Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.1983

Geschäftszahl

83/01/0002

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1890/55 E 31. Oktober 1957 VwSlg 4455 A/1957 RS 2

Stammrechtssatz

Von einem Erschleichen des Bescheides kann dann nicht gesprochen werden, wenn die Behörde die Möglichkeit hatte, die Unrichtigkeit des Parteienvorbringens durch amtswegige Ermittlungen ohne Schwierigkeit zu widerlegen, und von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

83/01/0003

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1983:1983010002.X02