Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1985

Geschäftszahl

82/17/0065

Rechtssatz

Über verfahrensrechtliche Anträge der Partei im Zuge des Berufungsverfahrens ist nur in der Begründung einzugehen (Hinweis E 3.5.1979, 1511/78).