Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1985

Geschäftszahl

82/17/0065

Rechtssatz

Bedurfte die Beschwerdeschrift nicht der Unterschrift eines Rechtsanwaltes, dann vermag der in der Folge stattgefundene Eintritt in die Parteistellung des (mittlerweile verstorbenen) Bfrs daran nichts mehr zu ändern.