Verwaltungsgerichtshof
04.10.1985
82/17/0021
Offenkundig sind solche Tatsachen, deren Richtigkeit, der allgemeinen Überzeugung entsprechend, der Behörde als wahr bekannt sind (Hinweis E 25.9.1978, 1959/77 und E 20.1.1984, 83/17/0173).