Verwaltungsgerichtshof
04.10.1985
82/17/0021
Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses einer AG in den Bekanntmachungsblättern erfüllt die Voraussetzungen der "Öffentlichkeit" nicht. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses kann also ein hinreichendes Vorbringen über das für die Annahme einer Unbilligkeit der Einhebung wesentliche wirtschaftliche Mißverständnis nicht ersetzen.