Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.10.1985

Geschäftszahl

82/17/0021

Rechtssatz

Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses einer AG in den Bekanntmachungsblättern erfüllt die Voraussetzungen der "Öffentlichkeit" nicht. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses kann also ein hinreichendes Vorbringen über das für die Annahme einer Unbilligkeit der Einhebung wesentliche wirtschaftliche Mißverständnis nicht ersetzen.