Verwaltungsgerichtshof
04.10.1985
82/17/0021
Der allgemeinen Überzeugung entsprechend bzw allgemein bekannt sind Tatsachen, von denen zufolge der Lebenserfahrung anzunehmen ist, daß sie jedermann kennt oder doch jedermann ohne jede Schwierigkeit und ohne besondere Fachkenntnisse bekannt sein könnten (HinweisE 6.11.1972, 743/72 und E 5.3.1976, 1529/75).