Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.10.1985

Geschäftszahl

82/17/0021

Rechtssatz

Nachteilige Folgen, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage treffen, Konjunkturschwankungen und Geschäftsvorfälle, die dem Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen sind, rechtfertigen ebensowenig eine Nachsicht wie wirtschaftspolitische Erwägungen insbesondere die Sicherung von Arbeitsplätzen (Hinweis E 26.2.1958, 360/55; E 20.1.1983, 82/15/0084; E 13.10.1983, 82/15/0124; E 24.6.1982, 82/15/0061; E 30.9.1982, 82/15/0079).